Kauffrau/ -mann für Einzel­handel und Ver­käufer/in

Kaufleute im Einzelhandel und Verkäufer­/innen ver­kaufen Waren aller Art, beispiels­weise Nahrungs­mittel, Beklei­dung, Spiel­waren, Einrichtungs­gegen­stände.

Voraussetzungen für den Beruf “Kauf­frau/-mann für Einzel­handel” sind neben der Kommuni­kations- und Kontakt­bereit­schaft auch das kauf­männische Denken.

Die Ausbildung zur Verkäufer/in zum Ver­käufer dauert zwei Jahre. Die Ausbildungs­zeit der Kauf­leute im Einzel­handel beträgt ins­gesamt drei Jahre und kann bei Vor­liegen bestimmter Voraus­setzungen auf 2 ½ Jahre oder 2 Jahre ver­kürzt werden.

Bei Abschluss der Ausbildung kann unter Um­ständen der Quali­fizierte Sekundar­abschluss I er­worben werden.

Dauer: 2/3 Jahre

Form: Teilzeit

Typ: Pflichtschule

Voraussetzung

  • Berufsreife
  • Berufsfachschule 1
  • Qualifizierter Sekundarabschluss 1 (Mittlerer Schulabschluss)
  • Fachhochschulreife
  • Hochschulreife
  • Berufsvorbereitungsjahr Sprachförderung

Fachrichtung

  • Wirtschaft/Verwaltung

Abschluss

  • Qualifizierter Sekundarabschluss 1 (Mittlerer Schulabschluss)
  • Abgeschlossene Berufsausbildung

Übergänge Schulform

  • Berufsoberschule 1 (BOS1)
  • Berufsoberschule 2 (BOS2)
  • Duale Berufsoberschule (dBOS)

Besondere Voraussetzungen

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe überwiegend Auszubildende mit Berufsreife oder mittlerer Reife ein.