Wichtiger Hinweis für Schüler, Eltern, Sorgeberechtigte und Ausbildungsbetriebe
Krankmeldungen
Ab dem Schuljahr 2024/25 erfolgen Krankmeldungen ausschließlich über Ihren WebUntis-Zugang.
Sollten Sie als Schüler, Eltern, Sorgeberechtigte oder Ausbildungsbetrieb in den ersten Tagen/Wochen des Schuljahres noch nicht registriert sein, senden Sie Ihre Krankmeldung bitte per E-Mail an die Klassenleitung und die zugehörige Stellvertretung.
Beurlaubungsanträge
Beurlaubungsanträge reichen Sie bitte über Ihre Klassenleitung ein – gerne auch per E-Mail. Beachten Sie dabei die gesetzliche Regelung gemäß § 24 BBiSchulO RP.
Link zur Regelung:
https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BBiSchulORPV8P24
Auszüge aus der Regelung:
- Eine Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen für verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen kann aus wichtigem Grund erfolgen.
- Eine Beurlaubung aus betrieblichen Gründen ist nicht zulässig.
- Der betriebliche Urlaub des Berufsschulpflichtigen soll während der Berufsschulferien genommen werden (§ 19 Abs. 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes).
- Eine Beurlaubung von einzelnen Unterrichtsstunden gewährt der Fachlehrer. Bis zu drei Unterrichtstagen beurlaubt der Klassenleiter oder der Kursleiter, in anderen Fällen der Schulleiter.
- Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden.
Bitte beachten Sie diese Vorgaben, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Ihre BBS BKS